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Cookie Hinweis in Webseiten Pflicht?

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Tags: Cookies
Cookie Hinweis in Webseiten

Einwilligung oder Hinweis:
Was können Webseitenbetreiber konkret tun?

Die rechtlich sicherste Antwort:
Seitenbetreiber sollten die Einwilligung der Nutzer einholen. Der Einwilligungstext sollte beim ersten Aufruf der Seite eingeblendet werden. Der Hinweis sollte so konkret wie möglich sagen, um welche Daten es geht, wozu diese genutzt werden und an wen diese Daten weiter gegeben werden. Der Nutzer muss diesen Text mit einem Klick bestätigen.
Risiko: Keins

Der Mittelweg:
Sie informieren den Nutzer beim ersten Seitenaufruf über das Verwenden von Cookies und sein Widerspruchsrecht, verzichten aber auf eine Einwilligung. Der Nutzer muss hier also nicht klicken und bestätigen.
Risiko: Gering

Der wirtschaftlich sinnvollste Weg
Seitenbetreiber, die kein Google AdSense nutzen (siehe Punkt 3.) können unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch abwarten, ob und wie Deutschland die Richtlinie in den nächsten Monaten umsetzt und solange darauf vertrauen, dass es hier erst einmal nicht zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Risiko: Mittel

Wichtig: In ALLEN Varianten sollten Sie aber einen entsprechenden Passus zu Cookies und Hinweise für den Nutzer, wie er das Setzen von Cookies verhindern kann, in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen. Sie können dazu unseren kostenlosen Datenschutz-Generator verwenden:
https://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html
3. Cookies und Google Adsense
Google verpflichtet alle AdSense-Nutzer seit September 2015, den Nutzern einen Hinweis auf die Google-Cookies anzuzeigen. Dazu hat Google "Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU“ online gestellt.
http://www.google.com/about/company/user-consent-policy.html
Dort heisst es, Seitenbetreiber müssen
  1. „wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen ergreifen“ um den Nutzer über das Speichern und Weitergeben der Daten zu informieren und
  2. müssen eine entsprechende Einwilligung der Nutzer einholen.
Damit geht Google sogar weiter als viele EU-Datenschutzbehörden es fordern. So hat beispielsweise der britische Datenschutzbeauftragte erklärt, eine ausdrückliche Einwilligung wäre bei Cookies nicht erforderlich, es würde ein entsprechender Hinweis genügen. Andererseits schreibt Google die Einwilligung nur für AdSense und Double Klick vor, nicht hingegen für andere Dienste wie Google Analytics.
Seitenbetreiber, die Google AdSense oder DoubleClick nutzen sollten hier also den Vorgaben von Google folgen und eine Einwilligung der Nutzer einholen.

Praxis-Tipp:
Nutzen Sie unseren kostenlosen Abmahn-Check für Ihre Webseite. So finden Sie die Schwachstellen und Abmahnfallen, bevor Ihre Webseite zur Kostenfalle wird.

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